Wein war ein geeignetes Mittel um Feinde zu vergiften
Während der Zeit der Hexenverfolgung wird das erlittene Unheil verschiedentlich mit Wein in Verbindung gebracht. So wird zum Beispiel 1492 Jeannette Boson aus Lens von den Dorfbewohnern der Hexerei beschuldigt. Weil ein gewisser Pierre ihr den Verkauf eines Landstückes verweigerte, hat sie ihm angeblich Wein ausgeschenkt, worauf er sehr krank geworden sei. In Vex bot eine Zauberin einer Wöchnerin einen mit Krötengift vergifteten Wein an, von dem sie sich nicht erholen sollte.
Verbrechen in der Ehe
Gift kommt auch bei Verbrechen innerhalb der Ehe zum Zug. 1501 versucht Léonard Borter in Sitten seine Ehefrau Guillemette umzubringen. Beim Apotheker kauft er die als Rattengift bekannte Mischung aus Arsen, Nusspulver und Pech. Während des Mittagessens bittet er seine Gemahlin Wasser zu holen, um während ihrer Abwesenheit das Gift mit dem Spinat zu vermischen. Das Opfer nimmt mehrere Bissen davon, stellt die Bitterkeit der Speise fest und verspürt sofort Herz-, Bauch- und Brustschmerzen. Sie verdächtigt ihren Ehemann und versucht sich zu übergeben, indem sie Branntwein trinkt und sich anschliessend mit einer in Öl getauchten Feder im Hals reizt. Am Abend fühlt sie sich immer noch unwohl und durstig. Sie leert einen Becher, von dem sie glaubt, er sei mit Wein gefüllt. Leider ist dieses Getränk ebenfalls vergiftet. Die junge Frau fühlt in ihrer Brust sofort einen noch stärkeren Schmerz als zuvor, legt sich zu Bett und muss sich oft übergeben. Erst am folgenden Tag kommt ihr ein Freund zu Hilfe, der eine Vergiftung vermutet. Die junge Frau überlebt, doch in Sitten verbreitet sich das Gerücht, dass ihr Mann Leonard sie mit einem vergifteten Getränk umbringen wollte. Um der Justiz zu entkommen, muss der Ehemann ins Ausland fliehen.
Vorsätzliche Tötung
Léonard Borters Tat ist ein schweres Delikt, dessen Bestrafung dem Bischofsprinz obliegt. Borter wird deshalb in Abwesenheit verurteilt und seine Güter werden durch den Bischof von Sitten beschlagnahmt. Dennoch wird Borter 1503 begnadigt und er kann in seine Heimat zurückkehren. Seine Verwandten und Freunde hatten seine „Einfalt“ sowie seine Jugend und die Tatsache, dass der Versuch gescheitert war, geltend gemacht.
Quelle
AMMANN-DOUBLIEZ Chantal, «Hexenwein» in Rebe und Wein im Wallis: die Geschichte von den Anfängen bis heute, Sierre-Salgesch, Walliser Reb- und Weinmuseum, Gollion, Infolio, 2010.